Erfolg einer bei- spielhaften Natur- schutzverordnung |
1990 wurde die Verordnung über den "Streuewiesenbiotop- verbund
Rheintal-Walgau" erlassen. Im Auftrag der Vorarl- berger Landesregierung
überprüfte unser Umweltbüro den Erfolg der Schutzbemühungen.
Das Ergebnis dieser "Evaluierung" ist durchaus erfreulich:
Knapp 99 % der geschützten Streuwiesen blieben in den neunziger
Jahren erhalten.
Die "Streuwiesenverordnung" erfasst etwa 600 ha Riedwiesen.
Zusammen mit den Naturschutzgebieten Rheindelta, Mehrer- auer Seeufer
in Bregenz, Gsieg-Obere Mähder in Lustenau, Birken-Schwarzes
Zeug in Wolfurt/Dornbirn und Bangs-Matschels in Feldkirch sind im
Talraum Vorarlbergs etwa 1000 ha Streuwiesen geschützt. Dazu
kommen derzeit noch über 200 ha nicht geschützte Streuwiesen.
Streuwiesen sind somit die prägenden naturnahen Lebens- räume
in Rheintal und Walgau, die in anderen dicht besied- elten Regionen
kaum vergleichbar großflächig erhalten sind. Diese Flächen
müssen extensiv genutzt werden. Extensiv heißt, dass
Streuwiesen nicht gedüngt und nur einmal im Jahr gemäht
werden. Sibirische Schwertlilie und Brachvogel sind als typische
"Riedarten" auf diese Nutzungsform angewiesen. Zahlreiche
weitere gefährdete Pflanzen- und Tierarten finden in den Streuwiesen
von Rheintal und Walgau ihre letzten Refugien in weitem Umkreis.
In der Vergangenheit stand die Erhaltung der Streuwiesen- fläche
im Zentrum der Schutzbemühungen. Dies ist mit der Streuwiesenverordnung
weitgehend gelungen. Künftig ist der qualitativen Entwicklung
vermehrt Augenmerk zu schenken. So ist vor allem ein intakter Wasserhaushalt
wichtig. Hierfür ist die Kooperation von Landwirtschaft und
Naturschutz, Wasserbau und Raumplanung zu intensivieren.
UMG Umweltbüro Grabher
(2000): Evaluierung der Verord- nung über den Streuewiesenbiotopverbund
Rheintal-Walgau. - Im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung.
|