Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie
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Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten,
ge- fährdete Lebensräume entsprechend der Fauna-Flora-Habitat- richtlinie
zu schützen. Am Bodensee in Vorarlberg finden sich FFH-Lebensräume
vor allem in den Naturschutzgebieten Rheindelta (Gaißau, Höchst,
Fußach, Hard) und Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung
(Hard, Bregenz) sowie in Hörbranz an der Staatsgrenze zu Deutschland.
Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten auf,
Maßnahmen zu treffen, um „eine Verschlechterung der
Lebens- räume zu vermeiden (Verschlechterungsverbot) und relevante
Störungen der Arten zu verhindern (Störungsverbot)“.
Nicht in jedem Fall jedoch lässt sich exakt definieren, ab
wann eine Veränderung als Verschlechterung zu bewerten ist:
Gerade in dynamischen Landschaften wie Flussmündungen erfahren
auch FFH- Lebensraumtypen – beispielsweise durch Hochwässer
- starke Veränderungen, ohne dass dies als Verschlechterung
zu bezeichnen wäre. Es sind daher andere Bewertungskritierien
notwendig als in vergleichsweise „statischen“ Lebensräumen
wie Hochmooren. Ein wichtiges Kriterium für dynamische Leb- ensräume
ist das Entwicklungspotenzial.
UMG Umweltbüro Grabher (2005): FFH-Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet Rheindelta. Bestandsaufnahme und Bewertung. - Im Auftrag des Naturschutzvereins Rheindelta.
UMG Umweltbüro Grabher (2005): Managementplan Natura 2000-Gebiet Mehrerauer Seeufer - Bregenzerachündung, Bregenz, Hard. - Im Auftrag der Stadt Bregenz und der Vorarlberger Landesregierung.
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